| § 1 | Geltung der Bedingungen | ||
| Diese Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die live-doko (nachfolgend Provider genannt) entgeltlich anbietet. Hierzu zählt das Recht, an den Ligaspielen bzw. der Qualifikation teilzunehmen (Karlchenstatus). | |||
| § 2 | Vertragsschluß und Vertragsinhalt | ||
| 1. Der Umfang der Leistungen des Providers und die vom Kunden dafür
zu zahlende Vergütung sind der jeweils auf den Seiten von live-doko
veröffentlichten Beschreibung zu entnehmen. Der bindende Einzelvertrag
kommt dadurch zustande, daß der Provider den Kunden nach erfolgtem
Zahlungseingang beim Provider mit dem Karlchenstatus einrichtet.
2. Während der Vertragszeit erhält der Kunde eine Login-ID (auch Pseudonym genannt), die dem Kunden den Zugang zu Live-Doko ermöglicht. Jede Login-ID hat sich an geltendes Recht zu halten. Weder provozierende noch beleidigende Inhalte sind erlaubt. Die Login-ID darf bei Live-Doko bislang nicht registriert sein. Der Provider hat das Recht, mißverständliche oder mißbräuchliche ID´s abzulehnen bzw. deren Änderung durchzusetzen. Diese Login-ID ist persönlich, vertraulich, nicht übertragbar und unveränderlich. Dies gilt auch für sämtliche Anschluß-Vertragszeiten. Alle bei Live-Doko möglichen Teilnahmen an Sonderaktionen, Gewinne, Qualifikationen bzw. Sanktionen durch den Spielerrat sind an diese ID gebunden. Eine kommerzielle Nutzung des Live-Doko-Zugangs ist untersagt. 3. Wer eine neue ID wünscht, kann jederzeit mit einem neuen Vertrag,
der dann eine neue ID umfaßt im Qualifikationsbereich an Live-Doko
teilnehmen.
4. Soweit der Provider kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, ohne
hierzu vertraglich verpflichtet zu sein, können diese jederzeit eingestellt
werden. Der Kunde kann hieraus keinerlei Minderungs- oder Schadensersatzansprüche
herleiten.
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| § 3 | Änderungen des Leistungsangebotes | ||
| 1. Der Provider bietet Art und Umfang der Leistung auf der Grundlage
des derzeitigen Standes des Internet und der technischen, rechtlichen und
kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internet an. Der
Provider wird sich bemühen, dem Kunden bei der Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten
im Internet auch diese, gegebenenfalls auf getrennter vertraglicher Grundlage,
zur Verfügung zu stellen, ist jedoch rechtlich hierzu nicht verpflichtet.
2. Ändern sich die in Abs. 1 genannten Rahmenbedingungen und wird dem Provider dadurch die Zurverfügungstellung der vertragsgemäßen Leistungen wesentlich erschwert, kann der Provider angebotene Dienste ändern oder einstellen oder bislang vergütungsfrei zur Verfügung gestellte Dienste nur gegen weiteres Entgelt weiter anbieten. 3. Der Provider ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren,
wenn wegen der vorgenannten Gründe die weitere Zurverfügungstellung
von Teilen des Leistungsangebotes gefährdet ist. Der Provider hat
das Recht, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit einer Vorankündigungsfrist
von zwei Monaten die Gebühren und Leistungsinhalte vereinbarter Leistungstarife
veränderten Gegebenheiten (erhöhte Personal-, Sachkosten oder
erhöhte Kosten, die der Provider zur Erbringung seiner Leistung an
Dritte zahlen muß oder veränderte technische Gegebenheiten etc.)
anzupassen (Tarifänderung). Will der Kunde den Vertrag nicht zu den
geänderten Tarifen fortführen, so hat er das Recht, ihn schriftlich
mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt außerordentlich
und schriftlich zu kündigen. Weitere Rechte des Kunden sind ausgeschlossen.
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| § 4 | Verantwortungsbereich der Providers; Leistungsstörungen | ||
| 1. Dem Kunden ist bekannt, daß die Qualität des Zugangs
zu live-doko im Internet von den unter Ziff. 3.1 genannten Rahmenbedingungen
und weiteren Umständen - z. B. den Verhältnissen auf nachgelagerten
Datenleitungen - abhängt, auf der Provider keinen Einfluß hat
und für die er keine Verantwortung trägt.
2. Störungen der Qualität des Zugangs zu live-doko im Internet aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Provider nicht zu vertreten hat und die seine Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - insbesondere Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber - lassen den Vergütungsanspruch des Providers unberührt. Liegt eine nicht nur unerhebliche Behinderung über einen nicht unwesentlichen Zeitraum (mindestens eine Woche) vor, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einer Woche zum Kalendermonatsende außerordentlich zu kündigen. Weitere Rechte des Kunden sind ausgeschlossen. 3. Die Kernfunktionalität von live-doko ist es, online Doppelkopf spielen zu können. Dieser Service wird in einem 24-Stundenbetrieb an 7 Tagen in der Woche angeboten. Zu Wartungs- bzw. Pflegearbeiten ist es dem Provider jedoch gestattet, den Service temporär auszusetzen (Wartungsunterbrechung). Der Provider wird sich bemühen, die Wartungsunterbrechungen so kurz wie möglich zu halten. Der Provider verpflichtet sich, die Kenrfunktionalität pro Kalendermonat mit einer Gesamtdauer von mindestens 480 Stunden anzubieten. Es ist dabei unerheblich, aus wievielen Abschnitten sich die Gesamtdauer zusammensetzt. Sollte der Provider diesen Servicegrad in einem Kalendermonat nicht erreichen, so wird dieser Kalendermonat den betroffenen Kunden nicht in Rechnung gestellt. Außerdem hat der Kunde in diesem Fall das Recht zur Kündigung. Für Schadensersatzhaftung des Providers gilt § 8.
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| § 5 | Verantwortungsbereich des Kunden | ||
| 1. Die notwendige technische Infrastruktur (Hardware, Software mit
TCP/IP-Protokoll, Browser mit Java VM, Modem, Telekommunikation) für
die Teilnahme im Internet einschliesslich des Internetzugangs stellt der
Kunde auf eigene Kosten für die Dauer des Vertrages in funktionsfähigem
Zustand bei.
2. Der Kunde überläßt dem Provider alle für die Registrierung als Teilnehmer an den vertragsgemäßen Leistungen erforderlichen Angaben. Er ist dafür verantwortlich, daß die von ihm gewählte Angaben auf dem akutellen Stand gehalten werden. Dies gilt insbesondere für die e-mail Adresse. 3. Der Kunde überprüft im Rahmen seiner Möglichkeiten
die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen. Er wird dem Provider
erkennbare Mängel und Störungen unverzüglich mitteilen,
sofern diese nicht auf ein bereits angezeigtes generellen Problem zurückzuführen
sind.
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| § 6 | Pflichten des Kunden bei live-doko | ||
| 1. Der Kunde verpflichtet sich zu einem sportlichen Verhalten beim
Kartenspiel, d.h. er wird sich bemühen, immer fair zu bleiben und
sachlich zu diskutieren. Eine fortgesetzte Beleidigungskampangne oder generelle
Pöbelei ist nicht gestattet.
Ein solches Verhalten liegt vor, wenn es von einem anderen live-doko-Teilnehmer an den Spielerrat gemeldet wird und dieser den Sachverhalt nachvollziehen kann. Im Falle einer rechtmäßigen Beschwerde erfolgt normalerweise zunächst nur eine Verwarnung. 2. Im Fall eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen gemäß Abs. 1 ist der Provider berechtigt, nach entsprechender Beschlusslage des Spielerrats den live-doko-Zugang ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen und/oder das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. 3. Der Kunde hat dem Provider den aus solchen Pflichtverletzungen resultierenden
Schaden zu ersetzen. Der Kunde stellt den Provider von allen Nachteilen
frei, die diesem infolge einer Inanspruchnahme durch Dritte wegen schädigender
Handlungen des Kunden entstehen können. Die Kundenhaftung beschränkt
sich auf diejenigen Fälle, in denen ein Vertretenmüssen des Kunden
vorliegt.
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| § 7 | Urheberrechte, Datenschutz | ||
| 1. Der Kunde steht dafür ein, daß die von ihm im Rahmen
dieses Vertrages in das Netz eingebrachten Daten keine Rechte Dritter verletzen.
Sollte der Provider von Dritten wegen Urheberrechtsverletzungen des Kunden
in Anspruch genommen werden, so hat ihn der Kunde von solchen Ansprüchen
freizustellen.
2. Der Provider hält die Regeln des Datenschutzes ein und steht
dafür ein, daß alle Personen, die mit der Abwicklung dieses
Vertrages betraut werden, diese Vorschriften ebenfalls beachten. Der Provider
weist den Kunden darauf hin, daß es aufgrund der Struktur des Internets
möglich ist, daß die Regeln des Datenschutzes von anderen, nicht
im Verantwortungsbereich des Providers liegenden Personen oder Institutionen
nicht beachtet werden. Ebenso ist es möglich, daß eine Nachricht,
die aufgrund ihrer Adressierung den Geltungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes
nicht verlassen sollte, trotzdem diesen Bereich verläßt. Der
Provider wird seine Mitarbeiter in der erforderlichen Form auf die Einhaltung
des datenschutzrechtlichen Datengeheimnisses und vertraglich vereinbarter
Verschwiegenheitspflichten verpflichten.
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| § 8 | Haftung | ||
| 1. Der Provider haftet für Schäden, die auf vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen. Der Provider
haftet auch für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen
Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ergeben, jedoch nur, soweit
diese Schäden vorhersehbar sind. Dies gilt auch für ein Verschulden
seines Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters.
2. Die Schadensersatzhaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Personenschäden
und im Falle von Arglist oder des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft
bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch die Haftung für
vorhersehbare Schäden, wenn sich der Provider mit seiner Leistung
in Verzug befindet oder eine vom Provider zu vertretende Unmöglichkeit
vorliegt, es sei denn, der Kunde ist Kaufmann.
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| § 9 | Kündigung | ||
| 1. Verträge über Provider-Leistungen, für die vom Provider
laufende Gebühren erhoben werden, werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Sie sind, wenn nicht im Einzelvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart
ist, mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen jeweils zum Ende eines
Kalenderquartals kündbar.
2. Die vorzeitige außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten. 3. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine E-Mail ist nicht ausreichend. 4. Bei Verträgen, die für einen bestimmten Zeitraum oder einen
begrenzten Umfang (z.B. 500 Spiele als Karlchen) geschlossen werden, ist
keine Kündigung erforderlich.
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| § 10 | Schlußvorschriften | ||
| 1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
2. Abweichende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für die Einhaltung der Schriftform ist die Form der E-Mail nicht ausreichend. 3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Oberursel, wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Stand 06.01.2001 |