SATZUNG

des Spielerrats von Live-Doko

Ziel
Voraussetzungen
Mitgliedschaft
Anforderungen an die Mitglieder
Tätigkeit
Rechtshoheit
Änderung der Satzung
Gültigkeit


1) Ziel
1.1
Der Spielerrat ist eine freiwillige Eigenorganisation der Teilnehmer am Live-Doko Spielbetrieb.

1.2
Sein Ziel ist, den Live-Doko Provider bei der Durchsetzung der in den Live-Doko AGBs genannten Verhaltensregeln im Spielbetrieb zu unterstützen.

2) Voraussetzungen

2.1
Der Live-Doko Provider seinerseits unterstützt die Einrichtung des Spielerrats ideell wie technisch und delegiert an ihn das Recht, im Bedarfsfall Sanktionen im Rahmen der Satzung des Spielerrats sowie den AGBs auszusprechen.

3) Mitgliedschaft

3.1
Die Größe des Spielerrats ist auf 10 natürliche Personen beschränkt. Mitglied kann jeder zahlende Teilnehmer am Spielbetrieb von Live-Doko (Karlchen) werden.

3.2
Ist die Zahl von 10 Mitgliedern überschritten, werden weitere Interessenten in der Reihenfolge ihrer Meldung auf einer Nachrückerliste geführt.

<3.2.a
Es können sich nur Spieler auf die Warteliste setzen lassen, die einen Karlchenstatus haben. Der Karlchenstatus darf nicht mehr als 31 Tage unterbrochen werden.

3.3
Der Rat wählt einen geschäftsführenden Vorsitzenden und zwei Stellvertreter für die Dauer eines Kalenderjahres mit jeweils einfacher Mehrheit.

3.4
Es steht dem Rat frei, die Nachrücker als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht an strittigen Fällen zu beteiligen.

3.5<
Die Mitgliedschaft im Rat endet :
    1. auf eigenen Wunsch
    2. durch Entfall des Karlchenstatus
    3. durch einen 2/3 Mehrheitsbeschluss des Rates, wobei der Rat im Anschluss über eine Beitrittsperre bis zu einem Kalenderjahr zu befinden hat.

4) Anforderungen an die Mitglieder

4.1
Innerhalb des Live-Doko Spielbetriebs verstehen sich die Mitglieder des Spielerrates als unparteiische Wahrer der Rechte eines jeden Einzelnen.

4.2
Alle Mitglieder des Spielerrat sowie alle Nachrücker sind verpflichtet, Stillschweigen über sämtliche im Rat bekanntwerdenden Namen, Daten und Fakten gegenüber Dritten zu bewahren. Davon ausgenommen sind abgestimmte Veröffentlichungen des Spielerrats.

4.3
Sie sind sich bewußt, während ihrer eigenen Nutzung von Live-Doko einer besonderen Achtung der Verhaltensregeln zu unterliegen!

5) Tätigkeit

5.1
Die Aufgabe des Spielerrats liegt zuvorderst in der Klärung und Schlichtung von Streitfällen.

5.2
Ist eine Schlichtung nicht möglich oder handelt es sich um einen Wiederholungsfall, besitzt der Spielerrat ein vom Provider zugestandenes Instrumentarium an Sanktionen, um auf Dauer Zwistigkeiten unterbinden zu können.

5.3
Dazu gehören:
- Verwarnungen,
- Punkteabzüge in den Ligatabellen
- Relegation
- Ausschluss vom Spielbetrieb entsprechend AGB

5.4
Der Spielerrat kann tätig werden aufgrund :
a) der Reklamation eines Live-Doko Teilnehmers
b) Aufgrund eigener Beobachtung

Ansprechpartner ist der geschäftsführende Vorsitzende unter der Mailadresse: spielerrat@mail.live-doko.de

5.6
Jedes Ratsmitglied kann Reklamationen entgegennehmen, um sie an den geschäftsführenden Vorsitzenden weiterzuleiten.

5.7
Der Spielerrat ist angehalten, Problemfälle innerhalb von 14 Werktagen nach Vorlage aller benötigten Informationen und Stellungnahmen zu klären.
Kann diese Frist nicht gehalten werden, informiert der Rat alle Beteiligten.
Entscheidungen werden durch Abstimmung im Rat gefällt: Für Massnahmen ist mindestens die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig.

5.10
Einen endgültigen Ausschluss vom Live-Doko Spielbetrieb kann der Spielerrat nur mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschliessen.

5.11
Unterschreitet die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen die Hälfte der Zahl der Ratsmitglieder, ist die Beschlussfähigkeit nicht gegeben und der Fall muss neu beraten bzw. entschieden werden.

6) Rechtshoheit

6.1
Jeder Teilnehmer an Live-Doko (Karlchen) akzeptiert durch seine Anmeldung bei Live-Doko die Existenz und Zuständigkeit des Spielerrats sowie die Endgültigkeit dessen Entscheidungen.

7) Änderung der Satzung

7.1
Änderungen der Satzung bedürfen einer 2/3 Mehrheit aller Mitglieder des Spielerrates.

8) Gültigkeit

8.1
Diese Satzung tritt in Kraft zum 24.2.2002.

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