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SATZUNG
des Spielerrats von Live-Doko
Ziel
Voraussetzungen
Mitgliedschaft
Anforderungen an die Mitglieder
Tätigkeit
Rechtshoheit
Änderung der Satzung
Gültigkeit
1) Ziel
1.1
Der Spielerrat ist eine freiwillige Eigenorganisation der Teilnehmer am
Live-Doko Spielbetrieb.
1.2
Sein Ziel ist, den Live-Doko Provider bei der Durchsetzung der in
den Live-Doko AGBs genannten Verhaltensregeln im Spielbetrieb zu
unterstützen.
2) Voraussetzungen
2.1
Der Live-Doko Provider seinerseits unterstützt die Einrichtung
des Spielerrats ideell wie technisch und delegiert an ihn das Recht,
im Bedarfsfall Sanktionen im Rahmen der Satzung des Spielerrats
sowie den AGBs auszusprechen.
3) Mitgliedschaft
3.1
Die Größe des Spielerrats ist auf 10 natürliche Personen
beschränkt. Mitglied kann jeder zahlende Teilnehmer am Spielbetrieb
von Live-Doko (Karlchen) werden.
3.2
Ist die Zahl von 10 Mitgliedern überschritten, werden weitere
Interessenten in der Reihenfolge ihrer Meldung auf einer Nachrückerliste
geführt.
<3.2.a
Es können sich nur Spieler auf die Warteliste setzen lassen,
die einen Karlchenstatus haben. Der Karlchenstatus darf nicht mehr
als 31 Tage unterbrochen werden.
3.3
Der Rat wählt einen geschäftsführenden Vorsitzenden und
zwei Stellvertreter für die Dauer eines Kalenderjahres mit jeweils
einfacher Mehrheit.
3.4
Es steht dem Rat frei, die Nachrücker als beratende Mitglieder
ohne Stimmrecht an strittigen Fällen zu beteiligen.
3.5<
Die Mitgliedschaft im Rat endet :
1. auf eigenen Wunsch
2. durch Entfall des Karlchenstatus
3. durch einen 2/3 Mehrheitsbeschluss des Rates, wobei
der Rat im Anschluss über eine Beitrittsperre bis zu einem
Kalenderjahr zu befinden hat.
4) Anforderungen an die Mitglieder
4.1
Innerhalb des Live-Doko Spielbetriebs verstehen sich die Mitglieder des
Spielerrates als unparteiische Wahrer der Rechte eines jeden
Einzelnen.
4.2
Alle Mitglieder des Spielerrat sowie alle Nachrücker sind verpflichtet,
Stillschweigen über sämtliche im Rat bekanntwerdenden Namen,
Daten und Fakten gegenüber Dritten zu bewahren. Davon ausgenommen
sind abgestimmte Veröffentlichungen des Spielerrats.
4.3
Sie sind sich bewußt, während ihrer eigenen Nutzung von Live-Doko
einer besonderen Achtung der Verhaltensregeln zu unterliegen!
5) Tätigkeit
5.1
Die Aufgabe des Spielerrats liegt zuvorderst in der Klärung
und Schlichtung von Streitfällen.
5.2
Ist eine Schlichtung nicht möglich oder handelt es sich um
einen Wiederholungsfall, besitzt der Spielerrat ein vom Provider
zugestandenes Instrumentarium an Sanktionen, um auf Dauer Zwistigkeiten
unterbinden zu können.
5.3
Dazu gehören:
- Verwarnungen,
- Punkteabzüge in den Ligatabellen
- Relegation
- Ausschluss vom Spielbetrieb entsprechend AGB
5.4
Der Spielerrat kann tätig werden aufgrund :
a) der Reklamation eines Live-Doko Teilnehmers
b) Aufgrund eigener Beobachtung
Ansprechpartner ist der geschäftsführende Vorsitzende
unter der Mailadresse: spielerrat@mail.live-doko.de
5.6
Jedes Ratsmitglied kann Reklamationen entgegennehmen, um sie an
den geschäftsführenden Vorsitzenden weiterzuleiten.
5.7
Der Spielerrat ist angehalten, Problemfälle innerhalb von 14
Werktagen nach Vorlage aller benötigten Informationen und Stellungnahmen
zu klären.
Kann diese Frist nicht gehalten werden, informiert der Rat alle
Beteiligten.
Entscheidungen werden durch Abstimmung im Rat gefällt: Für
Massnahmen ist mindestens die einfache Mehrheit der abgegebenen
Stimmen notwendig.
5.10
Einen endgültigen Ausschluss vom Live-Doko Spielbetrieb kann
der Spielerrat nur mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen
beschliessen.
5.11
Unterschreitet die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen die Hälfte
der Zahl der Ratsmitglieder, ist die Beschlussfähigkeit nicht
gegeben und der Fall muss neu beraten bzw. entschieden werden.
6) Rechtshoheit
6.1
Jeder Teilnehmer an Live-Doko (Karlchen) akzeptiert durch seine
Anmeldung bei Live-Doko die Existenz und Zuständigkeit des
Spielerrats sowie die Endgültigkeit dessen Entscheidungen.
7) Änderung der Satzung
7.1
Änderungen der Satzung bedürfen einer 2/3 Mehrheit aller
Mitglieder des Spielerrates.
8) Gültigkeit
8.1
Diese Satzung tritt in Kraft zum 24.2.2002.
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